http://www.klagemauer.tv/index.php?a=... Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk entschieden, die eigene Einwanderungspolitik künftig wieder selbst an die Hand zu nehmen und sich in dieser Frage nicht länger nach den EU- Vorgaben zu richten. Das überparteiliche Komitee „Nein zum schleichenden EU- Beitritt", warnt nun allerdings, dass ein vom Bundesrat angestrebter Rahmenvertrag mit der EU, die Umsetzung dieses Volkswillens gefährden könnte. Der Rahmenvertrag zur „institutionellen Einbindung" der Schweiz in den EU-Apparat, bezwecke „unter anderem die Preisgabe jeglicher Selbstbestimmung in sämtlichen Belangen, die in irgend einen Zusammenhang mit bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU gebracht werden können", schreibt das Komitee in einer Informationsschrift und ergänzt: „Damit würde die Schweiz gemäss Rahmenvertrag künftig das geltende sowie neugeschaffenes EU-Recht als auch für die Schweiz verbindlich vorbehaltlos anerkennen". Wenn dann Auslegungsdifferenzen bezüglich des EU-Rechts zwischen der Schweiz und der EU entstünden, müsste die Schweiz den EU-Gerichtshof als letzte Entscheidungsinstanz akzeptieren, führt das Komitee weiter aus und schlussfolgert: „Falls die Schweiz mit dem Rahmenvertrag ihr Selbstbestimmungsrecht in all diesen Fragen an Brüssel abgibt, dann öffnet sie Brüssel gegebenenfalls sogar die Möglichkeit, den Schweizer Entscheid vom 9. Februar 2014 rückgängig zu machen. Ein Grund mehr, diesen Rahmenvertrag unbedingt zu verhindern." Der Schweizer Aussenminister und diesjährige Bundespräsident Didier Burkhalter spielt diese Warnungen allerdings herunter: Die Schweiz müsse sich im Falle einer institutionellen Einbindung in die EU nicht an die Entscheide des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) halten", behauptete er kürzlich. Doch könnte es sein, dass Burkhalter damit die institutionelle Bedeutung des Europäischen Gerichtshofes lediglich kleinredet, um dem heimischen Publikum die Angst vor „fremden Richtern" zu nehmen? Ist es nicht naiv, als Bundesrat zu glauben, dass die Urteile dieses obersten Gerichts nicht bindend sein sollten für die Schweiz? Eine Aussage des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes selbst, Vasilios Skouris, spricht da eine ganz andere Sprache: „Entscheide sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Parteien, die sich an das Gericht gewandt haben, binden [ ] sonst macht der Entscheid keinen Sinn." Besorgte Schweizer Bürger fragen sich in Zuschriften an unseren Sender, wie es in Wirklichkeit um die Ehrlichkeit unserer Magistraten in Bern bestellt ist: „Können wir sowohl Didier Burkhalter als auch dem Bundesrat als Gremium überhaupt noch trauen?". Mit dieser Zuschauerfrage verabschieden wir uns für heute von Ihnen. Klagemauer.tv setzt sich dafür ein, über Hintergründe und in der Öffentlichkeit wenig bekannte Entwicklungen zu berichten, damit demokratische Entscheidungen nicht von sogenannten Volksvertretern durch die Hintertür wieder ausgehebelt werden. Empfehlen Sie uns weiter. Quellen: - EU-No-Info, 13.02.2014S http://www.eu-no.ch/ - Zeitung: Schweiz am Sonntag vom 22.12.13, „Wie die Bundesräte zu Brüssel stehen" - Basellandschaftliche Zeitung vom 18.10.13, „EU-Gerichtshof macht Bern keine Hoffnungen"
Medienkommentar: EU-Gerichtshof ist eine Gefahr für Schweizer Volksentscheide | 20.02.14 | kTV - YouTube | |
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News & Politics Creative Commons Attribution licence (reuse allowed) View attributions | Upload TimePublished on 20 Feb 2014 |
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